Wie viel Familien für die Bildung und Betreuung ihrer Kinder bezahlen müssen, hängt weiterhin stark vom Wohnort ab. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten des Kreises Mettmann, Elisabeth Müller-Witt (SPD), hervor. Eltern mit ähnlicher finanzieller Leistungsfähigkeit werden von Kommune zu Kommune bei der Gebührenerhebung unterschiedlich behandelt, je nach finanzieller Situation der Gemeinde.
Schon ein Blick in den Kreis Mettmann verdeutlicht die Unterschiede. In Mettmann und Velbert müssen Eltern bereits ab einem Jahreseinkommen von 15.000 Euro Gebühren zahlen, während sie in Ratingen erst ab einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro zahlen müssen und in Monheim gänzlich von Gebühren befreit sind.
„Die Landesregierung mag das eine „große Bandbreite an kommunalen Variationen“ nennen, wir nennen das hochgradig ungerecht“, erklärt Müller-Witt. „Die Finanzkraft der jeweiligen Kommune darf nicht über die Gebührenhöhe bestimmen!“
Was eine Durchschnittsfamilie oder eine Alleinerziehende im Schnitt an Kita-Gebühren in den einzelnen Städten des Kreises Mettmann bezahlen muss, weiß die Landesregierung laut der Antwort auf die Anfrage nicht. „Wie kann Schwarz-Gelb behaupten, die Kita-Gebühren würden in NRW sozial gerecht erhoben, wenn sie die Realität vor Ort gar nicht einschätzen kann? Der Unterschied kann mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen“, so die SPD-Politikerin.
Eine Gleichbehandlung aller Eltern in NRW ist nur im letzten Kita-Jahr gegeben: „Hier hat die SPD die Beitragsbefreiung durchgesetzt. Wir werden weiter für die vollständige Beitragsfreiheit kämpfen“, so Müller-Witt. Als Übergangslösung fordert sie eine einheitliche und sozial gerechte Regelung für die Beitragshöhe: „Der bestehende Flickenteppich und auch die Ungleichbehandlung der Eltern im Kreis Mettmann muss verschwinden!“