SPD-Landtagsfraktion fordert Verbesserungen beim Bundesteilhabegesetz

SPD-Landtagsfraktion
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Die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung ist eines der größten sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem Bundesteilhabegesetz die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren Schritt auf dem Weg in die inklusive Gesellschaft zu gehen. Der Landtag NRW hat sich nun auf Antrag von SPD und Grünen mit dem Thema befasst. Dazu erklärt Josef Neumann, inklusionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagfraktion:

„Vielen Verbänden der Menschen mit Behinderung gehen einige der derzeitigen Regelungen im Gesetzentwurf nicht weit genug und bleiben aus ihrer Sicht hinter den großen Erwartungen zurück. Unser Ziel ist es daher, das Bundesteilhabegesetz weiter zu verbessern. Wir kämpfen für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für die Menschen mit Behinderung. Deswegen wollen wir ein gutes Bundesteilhabegesetz, dass den Interessen der Menschen umfassend Rechnung trägt. Kritik wird beispielsweise in der Frage der Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts der Menschen mit Behinderung oder bei der Abgrenzung von Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe geübt. Wir wollen das behinderte Menschen in NRW auch weiterhin selbstbestimmt ihren Wohnort wählen können und nicht durch die Pflegeversicherung gezwungen sind, ins Heim zu gehen.

Mit unserem Antrag wird ein deutliches Zeichen gesetzt, dass der Bund jetzt gefordert ist, das Bundesteilhabegesetz zu einem guten Leistungsgesetz für die Menschen mit Behinderung auszugestalten. Es bedarf dringend notwendiger Änderungen, damit das Gesetz ein starkes Fundament zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland darstellt.“