Ausbau der Mettmanner Straße: Mutmaßungen sind nicht hilfreich

„Es ist ja schön, dass auch der Mettmanner Landtagsabgeordnete der FDP nach Jahren des Schweigens die L 239 entdeckt hat. Leider enthält die Pressemitteilung eine Auflistung von Mutmaßungen, Teilwissen und kaum Detailwissen“, so die Ratinger SPD-Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt zu dem vor kurzem veröffentlichten Statement des Abgeordneten.

Nach der letzten Landtagswahl wurde durch das hartnäckige Nachforschen der damals neuen Landtagsabgeordneten Müller-Witt bei der Bezirksregierung aufgedeckt, dass das Planfeststellungsverfahren über den Bau einer neuen Trasse der L 239 durch das Schwarzbachtal niemals abgeschlossen worden war. Dieses 40 Jahre alte Verfahren konnte nach so langer Zeit nicht mehr in der ursprünglichen Form beendet werden, da sich in der Zwischenzeit zahlreiche rechtliche Vorschriften geändert hatten. Daher gab es nur zwei Lösungen: entweder ein komplett neues Verfahren einzuleiten, das sich ohne Aussicht auf Erfolg wieder viele Jahre hingezogen hätte, oder die bestehende Trasse zu ertüchtigen. Keine der Maßnahmen war zu diesem Zeitpunkt in dem langfristig angelegten Landesstraßenbedarfsplan enthalten. Dadurch schien jegliche Maßnahme in absehbarer Zeit nicht umsetzbar.

Nach weiteren Gesprächen Müller-Witts mit dem Landesbetrieb Straßen und dem Ministerium sowie einer gemeinsamen Ortbesichtigung konnte die Abgeordnete erreichen, dass die Ertüchtigung der Straße aus Restmitteln schrittweise umgesetzt werden sollte. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen und wird in den kommenden Jahren fortgesetzt. Konkrete Aussagen zum Zeitablauf sind also nicht möglich, da es sich nicht um eine in der langfristigen Planung festgeschriebene Maßnahme, sondern um eine der Not geschuldete Lösung handelt.

„All dies scheint für die FDP überflüssiges Detailwissen zu sein. Aber man kann durchaus die Frage stellen, warum weder die FDP noch der langjährige Abgeordnete der CDU vor der letzten Wahl einmal bezüglich der Rechtslage zum Straßenausbau der L 239 nachgeforscht haben? Dann hätte es möglicherweise zu einer Aufnahme in den langfristen Landesstraßenbedarfsplan als Ausbaumaßnahme gereicht“, so Müller-Witt abschließend.