Unterbringung und Integration von Flüchtlingen – eine Herausforderung für die Kommunen
In dieser Woche hatten die Bürgermeister des Kreises Mettmann die Abgeordneten aus Bund und Land zur aktuellen Lage der Kommunen in der Asyl- und Flüchtlingsarbeit eingeladen. Dabei wurde erkennbar, dass trotz des deutlichen Rückgangs von neuankommenden Flüchtlingen, die Herausforderungen für die Kommunen, aber auch für Land und Bund, nach wie vor groß sind. Dabei bemühen sich die Kommunen nach Kräften die ankommenden Flüchtlinge gut zu versorgen. „Eine unverzichtbare Hilfe sind hierbei die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Ohne deren Einsatz wäre diese besondere Herausforderung für die Kommunen nicht zu bewältigen“, so die Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese (SPD). Der Bundestag hat für das Jahr 2016 7,5 Milliarden Euro zusätzlich für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Mit 670,- Euro pro Monat pro Flüchtling für die Dauer des Verfahrens unterstützt der Bund die Kommunen. Zusätzlich werden 350 Millionen Euro mehr für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernommen. Im Mittelpunkt der aktuellen Gesetzesänderungen steht die Beschleunigung der Asylverfahren, damit diejenigen, die in Deutschland bleiben können, schnell Sprachkurse bekommen und integriert werden, gleichzeitig aber auch diejenigen, die nicht bleiben können, schnell zurückkehren. Für das Jahr 2017 seien weitere zusätzliche Ausgaben geplant, so Griese: „Eine Milliarde Euro mehr für Sprach- und Integrationskurse, 1,3 Milliarden Euro mehr für Sozialen Wohnungsbau und 450 Millionen Euro mehr für Kindertagesstätten.“
Im Landeshaushalt stehen für 2016 mehr als 4 Milliarden Euro für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen bereit. „Damit investiert NRW so viel wie kein anderes Bundesland. Wir lassen die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe nicht alleine und sorgen auch weiterhin dafür, dass sich die Integration in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg befindet“, so die Landtagsabgeordnete für Heiligenhaus und Ratingen Elisabeth Müller-Witt (SPD).
Folgende Maßnahmen hat das Land zur Unterstützung der Kommunen bei ihrer Arbeit auf den Weg gebracht:
- Direkte Unterstützung für die Kommunen auf rund 1,948 Milliarden Euro erhöht. Zusätzlich erstattet das Land den Kommunen in diesem Jahr erstmals auch die Kosten für rund 13.600 geduldete Personen
- Aktionsprogramm „KommAn-NRW“ in Höhe von 13,4 Millionen Euro: für Städte und Gemeinden sowie ehrenamtlich engagierte Menschen, um ihnen bei anstehenden Integrationsaufgaben noch stärker zu helfen
- Für zusätzliche Lehrkräfte (auch für Auffang- und Vorbereitungsklassen) 191,2 Millionen Euro, das sind insgesamt 5.989 zusätzliche Stellen für die Beschulung von zugewanderten Schülerinnen und Schülern
- Zusätzlich 5.000 Plätze im Offenen Ganztag, damit stehen insgesamt 17.500 Plätze (von insgesamt 305.100 Plätzen) für Flüchtlingskinder im Offenen Ganztag zur Verfügung.
- 1 Million Euro für zusätzliche Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren
- Erhöhung der Mittel für Lehrerfortbildung um 600.000 Euro für Maßnahmen im Bereich Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache
- Im Kitabereich hat die Landesregierung Vorsorge für einen Anstieg der Zahl der betreuten Kinder getroffen und dafür zusätzliche Mittel veranschlagt. Diese Vorsorge umfasst rund 21.000 Plätze insgesamt und berücksichtigt den weiter fortschreitenden U3-Ausbau, steigende Geburtenzahlen und die Integration von Flüchtlingskindern.
- Verdoppelung der Mittel für soziale Flüchtlingsberatung auf sieben Millionen Euro
- Bereitstellung von 900.000 Euro für die Beratung und Unterstützung von Gewalt betroffenen traumatisierten Flüchtlingsfrauen
- Ausweitung des Modellprojekts „Early Intervention NRW+“ der Bundesagentur für Arbeit: Die Landesregierung fördert mit bis zu vier Millionen Euro in allen 30 Arbeitsagenturbezirken Basissprachkurse für Flüchtlinge mit Bleibe- und Jobperspektive.
- Einrichtung eines Härtefallfonds in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro, um Kommunen in Fällen hoher Krankheitskosten zu entlasten.
- Förderprogramm „NRW.Flüchtlingsheime“ der NRW.Bank in Höhe von 100 Millionen Euro
- Seit 2014 verbilligte und seit 2015 mietzinsfreie Überlassung von Grundstücken für die Unterbringung von Flüchtlingen an Kommunen durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.
„ Das Land NRW ist sich seiner Verantwortung bewusst und versteht sich gegenüber dem Bund als Anwalt der Interessen der Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Darauf ist Verlass“, betont Müller-Witt.