
„Die Behauptung, dass die Flüchtlingskostenerstattung des Landes an die Kommunen nicht der Zahl der tatsächlich in den Kommunen aufgenommenen Flüchtlinge entspreche, ist falsch“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt, als Reaktion auf entsprechende Berichte.
Fakt sei: Die Verteilung der sogenannten FlüAG-Mittel auf die Kommunen erfolge bereits seit 22 Jahren auf der Grundlage einer Jahrespauschale. Diese Pauschale in Höhe von aktuell 10.000 Euro sei lediglich ein „abstrakter Wert“ zur Berechnung der Zuweisungen. Sie werde mit der Anzahl der den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge (181.000 Flüchtlinge + 13.500 Geduldete) multipliziert, um die Gesamtsumme zu ermitteln, die letztendlich an alle Kommunen ausgezahlt wird (2016: 1,948 Mrd. Euro). Diese Summe werde dann nach dem sogenannte „FlüAG-Schlüssel“ (90 % Einwohner und 10 % Fläche) an die einzelnen Kommunen verteilt.
Im Jahr 2017 soll nach Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Umstellung des bisherigen Systems bei der Verteilung der Mittel erfolgen. Im laufenden Jahr werden die aktuellen Flüchtlingszahlen zudem noch einmal mit denen der Prognose abgeglichen und dann gegebenenfalls nachgesteuert. Auch das ist mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart.
Auch habe das Land keinen Einfluss auf die Zahl der in die Bundesrepublik und nach NRW kommenden Flüchtlinge. Dennoch sorge die Landesregierung durch die Unterbringung von Flüchtlingen vor ihrer Registrierung und vor der Bearbeitung der Anträge auf Asyl dafür, dass die Kommunen in dieser Zeit nicht die Kosten für die Unterbringung zu tragen haben. Vielmehr werden die Kosten dieser Landesunterkünfte, die z.B. demnächst in Ratingen und Heiligenhaus in Betrieb genommen werden, vollständig vom Land getragen. Die Zahl der dort untergebrachten Flüchtlinge werde darüber hinaus den beiden Städten für ihre Aufnahmezahlen angerechnet.
Nach derzeitigen Stand stellt das Land im Jahr 2016 mehr als 4 Milliarden Euro für die Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge bereit, der Großteil geht an die Kommunen..
Das wirkliche Problem sei nach wie vor die unzumutbar lange Bearbeitungszeit durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. „Diese Bundesbehörde in der Zuständigkeit des CDU Bundesinnenministers de Maizière stellt nach wie vor einen Flaschenhals dar und verhindert somit eine schnelle Integration. Hier sollte der Abgeordnete Beyer auf seinen Parteifreund einwirken, das wäre ein sinnvoller Beitrag“, so Müller-Witt abschließend.