Die Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen ist eine echte Erfolgsgeschichte

Landtag Nordrhein-Westfalen
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47,7 Millionen Euro investiert die nordrhein-westfälische Landesregierung jeweils 2016 und 2017 für die Förderung der sozialen Arbeit an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Bereits heute sind 99 Prozent der Fördermittel abgerufen worden. „Das ist eine sehr gute Nachricht und zeigt, dass Land und Kommunen die Schulsozialarbeit weiterhin im Fokus haben“, so die SPD-Landtagsabgeordneten des Kreises Mettmann Jens Geyer, Manfred Krick, Elisabeth Müller-Witt und Volker Münchow.

Dies gilt auch für den Kreis Mettmann. Dort stehen 2016 insgesamt 999.712,78 Euro zur Verfügung, 2017 wird diese Summe dann nochmals bereitgestellt.

Mit dem Fördergeld werden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beschäftigt, damit Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien eine Chance auf Teilhabe erhalten. Dadurch wird im Sinne von „Kein Kind zurücklassen“ ein Beitrag dazu geleistet, Bildungsarmut und soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Die sogenannten Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater sollen helfen, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes des Bundes bei den Kindern und Jugendlichen ankommen, die hierauf angewiesen sind. Dazu gehören unter anderem Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung, für Nachhilfeunterricht oder Klassenfahrten.

„Wir sind aber nach wie vor der Ansicht, dass hier der Bund bei der Finanzierung in der Pflicht ist. Dieser hat sich jedoch 2015 aus der Förderung zurückgezogen. Deshalb ist die Landesregierung bis 2017 eingesprungen, um die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes zu ermöglichen. Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass diese Aufgabe wieder in das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes aufgenommen wird“, sind sich die Abgeordneten Geyer, Krick, Müller-Witt und Münchow einig.