Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen

Elisabeth Müller-Witt MdL
Elisabeth Müller-Witt MdL

In der neuen Ausgabe der Parlamentszeitschrift Landtag intern äußert sich die Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss, Elisabeth Müller-Witt, zur geplanten Einführung einer Sperrklausel von 2,5% bei Kommunalwahlen:

  • Die Handlungsfähigkeit der Räte und Kreistage …
… ist eindeutig gefährdet! Dazu erreichen uns viele und umfassende Korrekturwünsche aus Wissenschaft und kommunalpolitischer Praxis. Deshalb wollen und müssen wir die kommunale Demokratie weiter stärken. Wir haben bereits die Ausstattung der kommunalen Fraktionen verbessert; die Einführung der Sperrklausel ist jedoch ein weiteres notwendiges Instrument.
  • Sitzungen bis tief in die Nacht …
… erschweren massiv die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und politischem Ehrenamt. Damit bilden sie eine nicht zu unterschätzende  Gefahr für die ehrenamtlich getragene kommunale Demokratie. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir diesen Umstand verbessern, das Ehrenamt erleichtern und attraktiver gestalten.
  • Eine Sperrklausel von 2,5 Prozent…
… sorgt für eine bessere Verhältnismäßigkeit der Stimmen: Bislang benötigen Einzelvertreter und Kleinstgruppen deutlich weniger Stimmen für ein Mandat als mittlere und große Parteien. Zudem sorgt die Sperrklausel für Transparenz und Gleichstellung zwischen den unterschiedlich großen kommunalen Gremien, bei denen bereits jetzt faktische Sperrklauseln bestehen.
  • Verfassungsrechtlich…
… betrachtet, ist unser Gesetzentwurf zulässig. Die umfangreiche Anhörung hat uns in unserer Auffassung bestärkt, dass rechtlich tragfähige Gründe für die Verankerung einer 2,5-prozentigen Sperrklausel in der Landesverfassung vorliegen. Sowohl Politikwissenschaftler, als auch Verfassungsrechtler und Kommunalpolitiker haben die Verfassungskonformität und Sinnhaftigkeit bestätigt.
Den vollständigen Artikel gibt es hier.