
In der gestrigen Anhörung des Hauptausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags wurde nochmals über die Einführung einer Sperrklausel von 2,5 Prozent bei künftigen Kommunalwahlen debattiert. Hierfür haben die Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Zur Expertenanhörung erklären Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion, und Elisabeth Müller-Witt, SPD-Sprecherin im Hauptausschuss:
Hans-Willi Körfges: „Die Anhörung hat politische und rechtlich tragfähige Gründe für die Verankerung einer 2,5-prozentigen Sperrklausel in der Landesverfassung geliefert. Insbesondere die kommunalen Akteure haben eindrucksvoll belegt, dass in der Praxis die Bedingungen für das Ehrenamt durch die bestehende gesetzliche Regelung erschwert wurden und dieser Prozess, wenn Politik nicht handelt, weiter voranschreitet. Auch die Mehrzahl der Experten aus Wissenschaft und Verfassungsrecht haben uns in dem Schritt, die Verfassung zur Stärkung der kommunalen Vertretungen zu ändern, bestärkt.“
Elisabeth Müller-Witt: „In den nordrhein-westfälischen Kommunen – insbesondere in Großstädten, jedoch nicht ausschließlich – wird es durch den Einzug der kleinen Gruppierungen und Einzelvertretern enorm erschwert, klare Mehrheiten und Koalitionen zu bilden. Die Zersplitterung in den Räten hat zudem erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitssituation in den Kommunalvertretungen. Das macht die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und politischem Ehrenamt nicht leichter. Genau das wollen wir mit dem Gesetzentwurf aber wieder verbessern.“