
Im vergangenen Monat beschuldigte die CDU-Fraktion in Heiligenhaus die Landesregierung, die zuvor versprochene Soforthilfe für Heiligenhaus zur Flüchtlingsunterbringung in Höhe von 150.000 Euro nicht auszuzahlen. Dem widerspricht die SPD-Landtagsabgeordnete für Heiligenhaus und Ratingen, Elisabeth Müller-Witt: „Die Behauptung der CDU Heiligenhaus, das Land habe die Überweisung der Soforthilfe vergessen, stimmt nicht. Tatsächlich ist es so, dass die Mittel am 01. Dezember an die Stadt ausgezahlt werden.“ Dieser Termin sei durch eine Stichtagsregelung bestimmt, wonach das Land jeweils am 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. eine Vierteljahrespauschale zur Unterbringung und Versorgung von ausländischen Flüchtlingen an die Kommunen zahlt. „Die angekündigte Soforthilfe kann erst mit dem letzten Stichtag 2015 ausgezahlt werden, da zunächst auf die Verabschiedung und das Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes durch den Bundestag am 21. Oktober 2015 gewartet werden musste. Offenbar gibt es bei der CDU einen Mangel an Kommunikation zwischen der Kommunal- und Bundesebene, sonst wäre ihnen der terminliche Zusammenhang bekannt gewesen“, so Müller-Witt weiter.
Durch eine am 08. Oktober in Kraft getretene Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes auf Landesebene und das Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes belaufen sich die am 01. Dezember an die Kommunen ausgezahlten Landesmittel dann auf 270,8 Millionen Euro, die Bundesmittel auf 337,5 Millionen Euro. Auf das gesamte Jahr 2015 gesehen, unterstützt das Land die Kommunen mit insgesamt 432 Millionen Euro, der Bund mit 378 Millionen Euro.