
Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird die Städte und Gemeinden in NRW auch im kommenden Jahr bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge unterstützen. Rund 1,37 Milliarden Euro werden allein als Pauschale über das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) an die aufnehmenden Kommunen weitergeleitet. „Davon erhält Heiligenhaus nach jetzigen Prognosen etwa 1,9 Millionen Euro, Ratingen etwa 6,5 Millionen Euro“, sagt Elisabeth Müller-Witt, SPD-Landtagsabgeordnete für Heiligenhaus und Ratingen.
Bislang wurde das Geld vom Land bereits mehrfach erhöht, um den gestiegenen Flüchtlingszahlen gerecht zu werden. 2016 beträgt die Aufstockung nach jetzigen Berechnungen des Innenministeriums nochmals 931 Millionen Euro. Damit stehen den Kommunen 2016 insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Erhöhung ergibt sich durch die beabsichtigte Änderung des Stichtages im FlüAG, die in der nächsten Sitzung des Landtages beraten werden soll. Durch die neue Regelung kann Ratingen mit rund 4,4 Millionen Euro zusätzlich als pauschale Zuwendung vom Land rechnen, Heiligenhaus mit rund 1,3 Millionen.
„Die Kommunen in NRW werden von der Landesregierung beim Thema Flüchtlingsaufnahme nicht allein gelassen. Durch die geänderte Stichtagsregelung stehen den Gemeinden dringend benötigte Mittel zur Versorgung der Flüchtlinge zur Verfügung“, so Müller-Witt weiter.