

„Der Bund wird die Kommunen um weitere Milliardenbeträge entlasten“, teilt Kerstin Griese mit. „Damit hat sich eine Forderung der SPD in der Großen Koalition durchgesetzt.“ Der Bund werde einen kommunales Investitionsfonds auflegen, der 3,5 Milliarden Euro umfasst. „Dieses Programm soll insbesondere finanzschwachen Städten zu Gute kommen“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete. „Sie können mit einem Eigenanteil von nur zehn Prozent in wichtige Projekte investieren, die längst hätten angegangen werden müssen“, weist Griese auf einen großen Investitionsstau hin.
„Außerdem hatten wir bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, die Kommunen bei den sozialen Lasten erheblich zu entlasten“, so Kerstin Griese. Pro Jahr gebe der Bund dafür bereits ein Milliarde Euro zusätzlich an die Städte. „Sigmar Gabriel , Thomas Oppermann und Hannelore Kraft haben jetzt erreicht, dass dieser Betrag im Jahr 2017 auf 2,5 Milliarden Euro anwächst, bevor 2018 die vollen zugesagten fünf Milliarden erreicht werden.“ Unter dem Strich bekämen die Kommunen damit in den nächsten Jahren fünf Milliarden Euro mehr vom Bund.
Die SPD-Landtagsabgeordneten Elisabeth Müller-Witt und Volker Münchow begrüßen ebenfalls die Einigung der Koalition in Berlin. „Deutschland investiert zu wenig, um für die Zukunft vorzusorgen“, so Müller-Witt. Münchow ergänzt: „Wir müssen mehr für die Handlungsfähigkeit unserer Städte tun. Ich freue mich, dass die angekündigten weiteren finanziellen Entlastungen nun Gestalt annehmen.“

Kerstin Griese schließt weitere Finanzhilfen des Bundes nicht aus. „Insbesondere die anhaltend hohen Flüchtlingszahlen stellen viele Städte gerade in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen“, stellt Elisabeth Müller-Witt fest. Griese sagt, dass die von der Bundesregierung gewährten Soforthilfen von 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 ein erster Schritt seien. Sie beobachtet aber mit Sorge, dass die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung Aufgaben übernähmen, für die sie nicht genügend ausgestattet sind. „Ich setze mich daher für die vollständige Übernahme der Unterbringungskosten von Flüchtlingen durch den Bund ein.“