Wie das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk heute bekannt gab, macht Nordrhein-Westfalen Ernst beim Bürokratieabbau.
Durch ein neues und bundesweit einzigartiges Modellprojekt, sollen die Folgekosten für die Wirtschaft bei Gesetzes- und Verordnungsvorhaben umfassend ermittelt und Vorschläge zur Verbesserung, Vereinfachung und Kosteneinsparung erarbeitet werden. Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) wird dem Mittelstandsbeirat der Landesregierung gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats der Bundesregierung, Dr. Johannes Ludewig, vorschlagen, dass die Clearingstelle NRW das Vorhaben gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstandes Bielefeld umsetzt. Dabei wird sie eng mit dem Nationalen Normenkontrollrat zusammenarbeiten.
Auch Elisabeth Müller-Witt hält dieses Projekt für sinnvoll und wichtig: „Wenn wir Folgekosten für mittelständische Unternehmen verringern wollen, müssen wir zunächst einmal den Erfüllungsaufwand neuer Vorschriften kennen. Durch das neue Projekt wird das nun möglich. Damit wird uns ein wichtiges Mittel zur Entbürokratisierung gegeben.“
Neben den landesrechtlichen Regelungen wird auch die Gesetzgebung des Bundes und der EU einbezogen, da diese häufig Vollzugskosten für Landes- und Kommunalverwaltungen auslöst. „Erstmals erhalten sowohl das Land, als auch der Bund und die EU valide Informationen zu den finanziellen Konsequenzen neuer Regelungen für die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen. Daher begrüße ich das Projekt sehr“, so Müller-Witt weiter.
Ab Sommer 2015 sollen bereits erste Ergebnisse vorliegen. Anschließend soll die Betrachtung der Folgekosten fester Bestandteil der Clearingverfahren in NRW bleiben.
Die vollständige Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie hier: NRW startet bundesweit einmaliges Modellvorhaben zur Abschätzung von Folgekosten neuer Gesetze für die Wirtschaft