

„Es tut gut zu sehen, mit wie viel Hilfsbereitschaft Flüchtlingen bei uns begegnet wird“, stellt Elisabeth Müller-Witt fest. „Wichtig ist die Willkommenskultur vor Ort, mit der wir Flüchtlinge mit oft schrecklichen Erfahrungen und schweren Traumatisierungen aufnehmen.“
145 Millionen Euro stellen das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund im kommenden Jahr für die hier ankommenden Flüchtlinge zur Verfügung. 108 Millionen Euro davon gehen direkt an die Kommunen. Mit weiteren 37 Millionen Euro finanziert das Land unter anderem eine zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtung, zusätzliche Lehrer an den Schulen und die Ausweitung der sozialen Betreuung in den Landeseinrichtungen. Für Ratingen bedeutet die Erhöhung der Flüchtlingspauschale des Landes rund 189.000 Euro zusätzlich. Mit den Bundesmitteln sind das insgesamt 443.869 Euro. Für Heiligenhaus bedeutet die Erhöhung 55.743 Euro zusätzlich. Gemeinsam mit den Bundesmitteln macht das insgesamt rund 131.000 Euro.
Bund und Länder reagieren damit auf die steigende Zahl von flüchtenden Menschen. Das Land hatte bereits angekündigt, Hilfestellungen in Höhe von 54 Millionen Euro für die Kommunen zu leisten. Neben einer dauerhaften Aufstockung des Flüchtlings-Aufnahmegesetzes (FlüAG), umfasst diese Unterstützung Mittel für zusätzliche Plätze in der Offenen Ganztagsbetreuung, weiteres Personal in den Kindertageseinrichtungen und einen Härtefallfond bei allen Gesundheitskosten über 70.000 Euro. „Das Land NRW wird damit in besonderer Weise seiner Verantwortung gerecht, die Verabredungen der beiden Flüchtlingsgipfel zu erfüllen und die vielfachen Anstrengungen der Städte und Gemeinden zu unterstützen“, erläutert Müller-Witt.
Die zusätzlichen 54 Millionen Euro des Bundes werden nun zielgerichtet für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen, an die Kommunen weitergeleitet. Maßstab ist auch hier das FlüAG. „So kommt das Geld da an, wo auch die Flüchtlinge sind“, erläutert Müller-Witt und erteilt damit Überlegungen der CDU eine Absage, die Mittel über eine Umsatzsteuerbeteiligung weiterzuleiten. Auch die Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese pflichtet dem bei: „Ich begrüße das Engagement und die bereitgestellten finanziellen Mittel für eine vernünftige und gute Versorgung der Flüchtlinge vor Ort sehr. Auch die gerade im Bundestag und Bundesrat beschlossenen Verbesserungen im Asylbewerberleistungsgesetz kommen den Flüchtlingen und den Kommunen zu Gute.“