Widerspruchsverfahren baut Hürden für Bürger ab

SPD_NRW_Wuerfel_rechts-freigestellt-grossDie NRW-Landesregierung setzt auf mehr Selbstkontrolle der Verwaltung beim Thema Kommunalabgaben. Der nordrhein-westfälische Landtag beriet deshalb gestern über die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens für einzelne Verwaltungsbereiche. Dazu gehören unter anderem das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Wohngeldrecht. „Damit werden die bürokratischen Hürden für Betroffene abgebaut. Sie können sich nach einem Bescheid direkt bei einer Behörde beschweren, ohne gleich vor ein Verwaltungsgericht ziehen zu müssen“, sagt Elisabeth Müller-Witt.

„Wir werden das behördliche Widerspruchsverfahren dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger geführt hat.“ Antragsteller auf Wohngeld in Heiligenhaus und Ratingen sind meist einkommensschwächere Menschen, die auf eine zügige Entscheidung angewiesen sind. Diese Personen sind oft nicht in der Lage, langwierige Gerichtsverfahren zu finanzieren. Dagegen ist das Widerspruchsverfahren eine kostengünstige Möglichkeit, um Bedenken überprüfen zu lassen.

„Dies gilt auch für das Unterhaltsvorschussgesetz, von dem überwiegend Alleinerziehende betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Für all diese Menschen ist der Gang zum Verwaltungsgericht eine hohe Hürde. Viele schreckt das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko ab“, stellt die Abgeordnete in diesem Zusammenhang fest.

Das Widerspruchsverfahren wird ab 2016 auch für Entscheidungen über Abgaben in Heiligenhaus und Ratingen gelten. Das sind oft fehleranfällige Massenverfahren. Damit entlasten wir die Verwaltungsgerichte, und die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger kommen schneller zu ihrem Recht.