Richtigstellung: Klassenfahrten können stattfinden

DSC_0130Heute wurde in verschiedenen Presseorganen berichtet, dass Klassenfahrten nicht mehr stattfinden könnten.

Diese Meldung ist schlichtweg falsch.

Fast alle Klassenfahrten waren vor der Haushaltssperre genehmigt. Klassenfahrten haben in der Schule einen langen Vorlauf. Sie müssen von den Schulkonferenzen beschlossen werden und sind in einem pädagogischen Programm für die Schule verankert. Zudem gelten Ausnahmefälle, in denen die Fahrt bereits beschlossen war, aber aus organisatorischen Gründen (zum Beispiel Lehrerwechsel oder ähnliches) von der Schulleitung noch nicht genehmigt werden konnten. Sollte eine Parallelklasse nicht fahren können, weil aus welchen Gründen auch immer die Genehmigung für diese Klasse zu spät erfolgt ist, gelten Gleichbehandlungsgründe. Das MSW hat dies in einem Erlass an die Bezirksregierungen vom 5. August 2014, nach Genehmigung durch den Finanzminister, noch einmal deutlich dargestellt.

Schulfahrten sind aus Sicht der SPD Bestandteil des Bildungsprogramms von Schulen. Deshalb können für Schulfahrten im Jahr 2015 Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch genommen werden, um nicht einen Teil der Schülerinnen und Schüler von einer Klassenfahrt auszuschließen.

Nach der Beschlusslage in den Schulen und dem Erlass sind Ausnahmen theoretisch fast auszuschließen. Dies ist den Bezirksregierungen ebenso bekannt wie den Lehrerverbänden.