Frühe Bildung wird gerechter: Insgesamt 360.000 Euro für frühkindliche Bildung in Ratingen und Heiligenhaus

Bildungsgerechtigkeit und Qualität sind die zentralen Punkte bei der anstehenden Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Schon im Kindergartenjahr 2014/2015 sollen die Verbesserungen in Kraft treten. Strategie ist, den Bildungsbegriff und die Ansprüche an frühkindliche Bildung gesetzlich zu verankern.

„Dafür stellt das Land zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, erklärt Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt. „Davon profitieren auch die Kitas in Ratingen und Heiligenhaus. Nach bisherigen Berechnungen erhält das Jugendamt der Stadt Ratingen 175.000 pro Kindergartenjahr für die Unterstützung von Einrichtungen in benachteiligten Sozialräumen, in Heiligenhaus sind es rund 50.000 Euro.“

Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Gesetz ist die Sprachförderung: Oft brauchen Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit Zuwanderungsgeschichte mehr Hilfe bei der sprachlichen Entwicklung. Künftig sollen mindestens 5.000 Euro mehr an jede dieser Einrichtungen gezahlt werden, um die kindliche Sprachbildung und -förderung weiter auszubauen. Zur Unterstützung der Sprachförderung erhält Ratingen jährlich 105.000 Euro mehr und Heiligenhaus 30.000 Euro.

Diese zusätzlichen Mittel von insgesamt 360.000 Euro übersteigen den derzeitigen Landeszuschuss im Jahr 2013/14 um etwa 211.000 Euro. Die konkrete Verteilung des Geldes obliegt unserem örtlichen Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss.

Über diese Förderung hinaus sollen alle Einrichtungen pro Jahr und Gruppe nochmals durchschnittlich 2.000 Euro als Personalpauschale erhalten.

„Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Reform des KiBiz (Kinderbildungsgesetzes) getan. Versprochen, gehalten!“, so die Landtagsabgeordnete Müller-Witt.