„Stärkung der politischen Teilhabe für Migrantinnen und Migranten in den Kommunen“

Erstmals wird am 25. Mai der Integrationsrat in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunalräten und dem Europaparlament gewählt. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Dezember 2013 beschlossen, dass die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates künftig jeweils am Tag der Kommunalwahl erfolgen soll. Seit dieser Novellierung der Gemeindeordnung gilt für die Migrantenvertretungen der neu gefasste Paragraf 27, der die Integrationsräte als politisches Vertretungsgremium der Migrantinnen und Migranten in allen NRW-Kommunen definiert. Als kommunale Vertretung setzt sich der Integrationsrat aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und Migrantenvertretern sowie Ratsmitgliedern zusammen.

Elisabeth Müller-Witt: „Dank der Änderung der Gemeindeordnung können nun auch Mehrstaater, Aussiedler, Eingebürgerte und Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern durch ihre Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, ihren Integrationsrat in Ratingen wählen. Es ist wichtig zu wissen, dass sich die wahlberechtigten Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit und Zuwanderungshintergrund sich bis zwölf Tage vor der Wahl, also bis zum 13. Mai 2014, in das Wählerverzeichnis bei der Verwaltung von Ratingen eintragen lassen müssen und haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu erbringen haben, beispielsweise durch das Vorlegen der Einbürgerungsurkunde.“