
Wie die Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt in Reaktion auf Bürgeranfragen zur elektronischen Steuererklärung mitteilt, ist es auch weiterhin Privatpersonen und Kleinstgewerbetreibenden möglich ihre Steuererklärung in Papierform abzugeben.
Wie einem Schreiben des NRW-Finanzministers Walter-Borjans zu entnehmen ist, haben die Finanzämter in begründeten Ausnahmefällen Vordrucke für die Steuererklärung den Bürgerinnen und Bürgern zuzusenden.
„Ich gehe davon aus, dass das Nicht-Vorhandensein eines Internetanschlusses eine ausreichende Begründung ist.“ so die Ratinger Landtagsabgeordnete Elisabeth Müller-Witt.
Der Unterschied zur in der Vergangenheit üblichen Praxis ist, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger oder Kleinstunternehmer die Unterlagen vom Finanzamt einfordern müssen und nicht automatisch ohne Anforderung zugeschickt bekommen.
Hier können Sie das Schreiben des Finanzministers Dr. Nobert Walter-Borjans herunterladen: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMV16/1653