Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt schätzen die hohe Qualität unseres Trinkwassers. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, hat das Land jetzt eine Rechtsverordnung verabschiedet, in der es den Umgang mit Abwasserkanälen regelt.
So besteht ab sofort eine Überprüfungspflicht in Wasserschutzgebieten für sämtliche Abwasserkanäle (je nach Baujahr bis zum 31.12.2015 oder 2020). Darüber hinaus soll die Pflicht für gewerbliche und industrielle Abwasserkanäle auch außerhalb von Wasserschutzgebieten (bis zum 31.12.2020) gelten. Für alle anderen Abwasserkanäle besteht diese Pflicht nicht. Gleichwohl kann die Kommune eine Satzung mit entsprechenden Pflichten und Fristen erlassen.
Und an dieser Stelle besteht Handlungsbedarf durch die Stadt Ratingen. Auf Grund einer ursprünglich diskutierten strengeren Regelung durch den Landesgesetzgeber hat die Stadt Ratingen eine Satzung verabschiedet, die unnötig schärfer ist, als es der Gesetzgeber fordert. Wo bleibt hier ein bürgerfreundlicher Satzungsentwurf seitens der Stadt Ratingen?
Unser Grundwasser muss geschützt werden –ja! Aber es müssen in Ratingen keine strengeren Vorschriften gelten als in anderen Kommunen in NRW.
Link zur Verordnung: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1131.pdf