Stärkungspakt Stadtfinanzen: Solidarität erfordert gemeinsame Anstrengungen in NRW

„Die gestern in Düsseldorf vorgestellten Zahlen zum Stärkungspakt Stadtfinanzen werden für Ratingen trotz der guten Einnahme- und Finanzsituation zur Herausforderung.“ stellt Elisabeth Müller-Witt nüchtern fest.

Als Zuweisung aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 (GFG2014)  erhält Ratingen vom Land im nächsten Jahr rund 4,8 Mio. Euro, muss aber selbst rund 8,5 Mio. Euro für den Stärkungspakt Stadtfinanzen zahlen.

Eine Überforderung der Kommunen wird es nicht geben!

 „Natürlich werden die Haushaltsplanungen in den nächsten Jahren damit nicht einfacher. Als ehemaliges Ratsmitglied kann ich den Unmut bei einigen gut verstehen. Auf der anderen Seite werden wir sehr genau darauf achten, dass eine objektive Überforderung der finanzstarken Kommunen vermieden bleibt.“ sichert die Abgeordnete für Ratingen zu.

Trotz der angespannten Kassenlage gibt auch das Land die erhöhten Steuereinnahmen 2014 im vollen Umfang an die Städte und Gemeinden weiter.
Die Schlüsselzuweisungen erreichen 2014 mit acht Milliarden Euro ein Rekordhoch, die gesamte Finanzausgleichsmasse liegt bei 9,3 Milliarden Euro.
Allein am Stärkungspakt Stadtfinanzen ist das Land mit 3,5 Mrd. Euro bis 2020 beteiligt.

Hintergründe:

Mit dem Stärkungspakt werden finanzschwache, zumeist in strukturschwachen Gebieten liegende oder von erheblichem Strukturwandel betroffene Kommunen unterstützt, damit diese in den nächsten Jahren ihre Haushalte wieder saniert bekommen.

Wichtig zu wissen ist, dass diese Kommunen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden, sondern weiterhin mehr als 2/3 der Sanierungsmaßnahmen selbst realisieren müssen.

Die Berechnungen erfolgen jährlich neu und berücksichtigen dabei die jeweils aktuellen Daten. Für 2014 werden die abundanten (finanzstarken) Kommunen mit 23,5 % ihres Steuerkraftüberschusses am Stärkungspakt beteiligt. Mehr als drei Viertel des an Hand objektiver Daten ermittelten Überschusses verbleibt damit bei den Kommunen.

Korrektur Abrechnung der Lasten „Deutsche Einheit“:

Neben den Mitteln aus dem GFG 2014 erhält Ratingen aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz noch in 2013 rund 12,72 Millionen Euro.
Hier hat das Land ein höchstrichterliches Urteil umgesetzt, das die alte Abrechnungspraxis von CDU und FDP für nichtig erklärt hatte.
Die Nachzahlung für die Jahr 2007 bis 2011 beträgt NRW-weit 275 Millionen, die dauerhafte Entlastung beträgt zwischen 130 und 155 Millionen jährlich.