
Am heutigen Freitag ist die letzte Plenarwoche des Jahres im Landtag NRW zu Ende gegangen. Für Elisabeth Müller-Witt war in diesen drei Tagen vor allem die Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz) von besonderer Bedeutung.
Nicht nur im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Handwerk und Mittelstand hat sich die Landtagsabgeordnete mit dem Thema befasst. Umfangreiche Gespräche und die Anhörung haben ein gutes Gesetz zur Förderung unseres Mittelstandes zu Stande gebracht.
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf eingebracht und sich dabei selbst wichtige Pflichten bei zukünftigen Gesetzesvorhaben auferlegt. Die künftige „Clearingstelle Mittelstand“ ist bundesweit einmalig. Sie gibt der Landesregierung jeweils ein Votum im Hinblick auf die Auswirkungen und Bedeutung von Gesetzen und Verordnungen für den Mittelstand in unserem Land.
„Jetzt gibt es endlich ein neues, kraftvolles Mittelstandsförderungsgesetz, das seinen Namen auch verdient. Damit wird die Stellung der mittelständischen Wirtschaft in NRW weiter gestärkt.“